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SN48.27

3. Das Kapitel über die sechs Fähigkeiten

3. Chaḷindriyavagga

Vollendet

„Mönche und Nonnen, es gibt sechs Fähigkeiten. Welche sechs? Die Fähigkeit des Auges, des Ohrs, der Nase, der Zunge, des Körpers und des Geistes. Ein Mönch wird durch Nicht-Ergreifen befreit, nachdem er bei diesen sechs Fähigkeiten wahrhaftig den Ursprung, das Vergehen, die Befriedigung, den Nachteil und das Entrinnen verstanden hat.

Einen solchen Mönch nennt man einen Vollendeten, dessen Befleckungen aufgelöst sind, der das geistliche Leben erfüllt hat, der getan hat, was zu tun war, die Bürde abgelegt, sein eigenes wahres Ziel erreicht, der die Fessel des fortgesetzten Daseins endgültig gelöst hat und durch Erleuchtung richtig befreit ist.“

Übersetzung: Deutsch (sabbamitta), English (sujato). Quelle: SuttaCentral / Bilara (gemeinfrei, CC0).