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SN2.8

1. Das erste Kapitel

1. Paṭhamavagga

Mit Tāyana

In Sāvatthī.

Da kam spät in der Nacht der strahlende Ortsgott Tāyana, früher ein Religionsstifter, der mit seiner Schönheit Jetas Wäldchen weithin erhellte, zum Buddha, verbeugte sich, stellte sich zur Seite hin und sagte in Gegenwart des Buddha diese Strophen auf:

„Schneide den Strom ab durch Bemühen! Beseitige Sinnenfreuden, Brahmane. Ein Abgeklärter, der Sinnenfreuden nicht aufgibt, wird nicht in geeintem Zustand wiedergeboren.

Um zu tun, was getan werden muss, soll man sich standhaft mühen. Denn wenn das hauslose Leben lässig geführt wird, wirbelt es nur umso mehr Staub auf.

Eine schlechte Tat unterlässt du besser, denn sie wird dich später glühend quälen. Eine gute Tat tust du besser, eine, die dich nicht quälen wird.

Wenn Kusagras falsch angepackt wird, schneidet es nur in die Hand. So zieht dich auch das Asketenleben, wenn du es falsch anpackst, in die Hölle.

Jede lässige Handlung, jedes unreine Gelübde oder verdächtige geistliche Leben ist nicht sehr fruchtbar.“

Das sagte der Ortsgott Tāyana. Dann verbeugte er sich, umrundete den Buddha respektvoll, die rechte Seite ihm zugewandt, und verschwand eben dort.

Als dann die Nacht vorüber war, berichtete der Buddha den Mönchen und Nonnen, was vorgefallen war:

„Mönche und Nonnen, heute Nacht kam der strahlende Ortsgott Tāyana, früher ein Religionsstifter, der mit seiner Schönheit Jetas Wäldchen weithin erhellte, zu mir, verbeugte sich, stellte sich zur Seite hin und sagte in meiner Gegenwart diese Strophen auf.“ Der Buddha wiederholte die Strophen und fügte hinzu:

„Das sagte der Ortsgott Tāyana. Dann verbeugte er sich, umrundete mich respektvoll, die rechte Seite mir zugewandt, und verschwand eben dort. Mönche und Nonnen, lernt Tāyanas Strophen! Prägt euch Tāyanas Strophen ein! Behaltet Tāyanas Strophen im Gedächtnis! Diese Strophen sind für die Grundlagen des geistlichen Lebens nützlich und von Bedeutung.“

Übersetzung: Deutsch (sabbamitta), English (sujato). Quelle: SuttaCentral / Bilara (gemeinfrei, CC0).