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AN8.90

9. Das Kapitel über Achtsamkeit

9. Sativagga

Richtiges Verhalten in einem Fall von schwerem Fehlverhalten

„Mönche und Nonnen, ein Mönch, der eines schweren Fehlverhaltens für schuldig befunden wurde, muss sich in achtfacher Hinsicht richtig verhalten. Er darf nicht die Ordination erteilen, Betreuung geben oder sich von einem Novizen aufwarten lassen. Er darf nicht zustimmen, zu einem Unterweiser für Nonnen bestimmt zu werden, und wenn er ernannt wird, sollte er keine solche Unterweisung geben. Er darf nicht zustimmen, vom Saṅgha zu irgendetwas bestimmt zu werden. Es darf ihm keine Vorrangstellung zugewiesen werden. Er darf nicht für andere einen Verstoß beilegen, der seinem eigenen ähnlich ist. Ein Mönch, der eines schweren Fehlverhaltens für schuldig befunden wurde, muss sich in dieser achtfachen Hinsicht richtig verhalten.“

Übersetzung: Deutsch (sabbamitta), English (sujato). Quelle: SuttaCentral / Bilara (gemeinfrei, CC0).