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AN7.81

8. Das Kapitel über das Ordensrecht

8. Vinayavagga

Das Leuchten eines Kenners des Ordensrechts (3)

„Mönche und Nonnen, ein Mönch, der sieben Eigenschaften besitzt, leuchtet als ein Kenner des Ordensrechts. Welche sieben? Er weiß, was ein Verstoß ist. Er weiß, was kein Verstoß ist. Er weiß, was ein leichter Verstoß ist. Er weiß, was ein schwerer Verstoß ist. Er ist standhaft in der Schulung und wankt nicht. Er erlangt nach Wunsch, ohne Mühe und Not, die vier Vertiefungen – Zustände seliger Meditation in diesem Leben, die zum höheren Geist gehören. Er erlangt mit der Auflösung der Befleckungen in eben diesem Leben die fleckenlose Freiheit des Herzens, die fleckenlose Freiheit durch Weisheit, erkennt sie durch eigene Einsicht und lebt darin. Ein Mönch, der diese sieben Eigenschaften besitzt, leuchtet als ein Kenner des Ordensrechts.“

Übersetzung: Deutsch (sabbamitta), English (sujato). Quelle: SuttaCentral / Bilara (gemeinfrei, CC0).