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AN7.75

8. Das Kapitel über das Ordensrecht

8. Vinayavagga

Ein Kenner des Ordensrechts (1)

„Mönche und Nonnen, ein Mönch, der sieben Eigenschaften besitzt, ist ein Kenner des Ordensrechts. Welche sieben? Er weiß, was ein Verstoß ist. Er weiß, was kein Verstoß ist. Er weiß, was ein leichter Verstoß ist. Er weiß, was ein schwerer Verstoß ist. Er ist tugendhaft, gezügelt in der Ordenssatzung, verhält sich angemessen und sucht an angemessenen Orten um Almosen nach. Er sieht die Gefahr im kleinsten Fehler und hält die Schulungsregeln ein, die er aufgenommen hat. Er erlangt nach Wunsch, ohne Mühe und Not, die vier Vertiefungen – Zustände seliger Meditation in diesem Leben, die zum höheren Geist gehören. Er erlangt mit der Auflösung der Befleckungen in eben diesem Leben die fleckenlose Freiheit des Herzens, die fleckenlose Freiheit durch Weisheit, erkennt sie durch eigene Einsicht und lebt darin. Ein Mönch, der diese sieben Eigenschaften besitzt, ist ein Kenner des Ordensrechts.“

Übersetzung: Deutsch (sabbamitta), English (sujato). Quelle: SuttaCentral / Bilara (gemeinfrei, CC0).