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AN5.273-285

27. Abgekürzte Texte über Bestimmen

27. Sammutipeyyāla

Ein Unterkunftanweiser

„Mönche und Nonnen, jemand, der fünf Eigenschaften besitzt, soll nicht zum Unterkunftanweiser bestimmt werden … er weiß nicht, ob eine Unterkunft bereits angewiesen wurde oder nicht … Jemand, der fünf Eigenschaften besitzt, soll zum Unterkunftanweiser bestimmt werden … er weiß, ob eine Unterkunft bereits angewiesen wurde oder nicht …

Jemand, der fünf Eigenschaften besitzt, soll nicht zum Unterkunftzuteiler bestimmt werden … er weiß nicht, ob eine Unterkunft bereits zugeteilt wurde oder nicht … Jemand soll zum Unterkunftzuteiler bestimmt werden … er weiß, ob eine Unterkunft bereits zugeteilt wurde oder nicht …

Jemand, der fünf Eigenschaften besitzt, soll nicht zum Vorratsverwalter bestimmt werden … er weiß nicht, ob die Vorratsräume geschützt sind oder nicht … Jemand soll zum Vorratsverwalter bestimmt werden … er weiß, ob die Vorratsräume geschützt sind oder nicht …

… zu dem, der die Roben entgegennimmt …

… zum Robenverteiler …

… zu dem, der den Brei verteilt …

… der das Obst verteilt …

… der Kuchen verteilt …

… der kleinere Bedarfsgegenstände verteilt …

… der Baderoben verteilt …

… der Schalen verteilt …

… der die Klosterhelfer beaufsichtigt …

… der die Novizen betreut … Welche fünf? Er ist in seinem Handeln nicht voreingenommen durch Begünstigung, Feindseligkeit, Dummheit und Feigheit. Und er weiß, ob ein Novize betreut wurde oder nicht. Jemand, der Novizen betreut und diese fünf Eigenschaften besitzt, wird in den Himmel erhoben.“

Übersetzung: Deutsch (sabbamitta), English (sujato). Quelle: SuttaCentral / Bilara (gemeinfrei, CC0).